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Kauf einer ETW in 2010 zur Selbstnutzung bis zum 31.12.2012.In 2010 hat der Steuerpfl. Instandhaltungs-aufwendungen zwischen 10.000 und 20.000 € getätigt. Diese übersteigen grundsätzlich nicht die 15%-Grenze (anschaffungsnahe AK/HK).Ab dem 01.01.2013 wurde die Wohnung vermietet.Frage 1: Wie und wo kann die Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt werden?Frage 2: Lassen sich die getätigten Aufwendungen irgendwo berücksichtigen, denn durch diese liegt ja eigentlich eine Wertsteigerung vor, die nun zu Lasten des Stpfl. geht?
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