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Eine Grundstücksverwaltungs GbR hat im Jahr 2006 ein Mehrfamilienhaus gekauft und erzielt seitdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Jetzt soll auf das Mehrfamilienhaus ein Staffelgeschoss raufgesetzt werden, um mehr Wohnfläche zu bekommen. Die Baumaßnahme wird wahrscheinlich im Jahr 2017 enden. Die 10 Jahresfrist nach § 23 EStG wäre somit abgelaufen. Es liegt keine Aufteilung in Wohnungseigentum vor. Nach Fertigstellung ist die Überlegung das MFH zu verkaufen. Für welchen Teil liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor? Für das gesamte MFH oder nur für das neu aufgesetzte Staffelgeschoss?
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