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Mein Mandant hat im Jahr 2012 eine Abfindung von seinem Arbeitgeber erhalten. Der Arbeitgeber zahlt die Abfingung in Abschlägen im Jahr 2012 und 2013. ( jeweils 6 Abschläge ) Ein Vertrag über die Abfindung gibt es hier nicht. Im Jahr 2012 wurden 50000,00 Euro gezahlt und im Jahr 2013 weitere 50000,00 €. Es wurden in beiden Jahren die Fünftelregelung in anspruch genommen. Ist dies möglich ? 2012 ist veranlagt. 2013 wird nun vom Finanzamt beanstandet. Der Finanzbeamte möchte nun die Fünftelregelung in 2013 streichen und die Abschläge der Abfindung die in 2013 gezahlt wurden als laufende Bezüge dem Brutto hinzu addieren. Ist das möglich ?
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