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Mandanten haben eine Immobilie gekauft am 15. September 2010.  Renoviert und vermietet ( Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ) in den letzten beiden Jahren ergab sich bereits ein Mietüberschuss. Jetzt tragen sich meine Mandanten mit dem Gedanken das Objekt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge im Kj 2016 an Ihren Sohn zu übertragen. Der Sohn möchte im Anschluss der Übertragung das Objekt nicht mehr vermieten und selbst bewohnen.  Da bei der Übertragung im Kj 2016 die 10 Jahresfrist noch nicht überschritten ist und auch vorher keine Eigennutzung vorliegt, stellt sich die Frage: da es ab Übertragung nicht mehr zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt - sich durch die Nutzungsänderung vielleicht ein Spekulationsgewinn nach § 23 ESTG entsteht ?
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