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Ein Mandant erhielt im November 2014 Aktien seines Arbeitgebers aus einem Aktienoptionsprogramm zugeteilt. (Der hierin bestehende geldwerte Vorteil wurde versteuert.) Die Aktien wurden in ein Depot einer US-Bank eingebucht. Wenige Tage später wurden die US-Aktien verkauft und der Veräußerungserlös einem bei der US-Bank geführten Konto in $ gutgeschrieben. In 2015 wurde das Fremdwährungsguthaben auf ein deutsches unverzinstes Dollarkonto transferiert und später mit Gewinn in EUR getauscht. Fraglich erscheint nach Beschäftigung mit der Literatur, ob die Gutschrift des $-Guthabens (in Höhe des Veräußerungspreises der Aktien) als entgeltliche Anschaffung eines Fremdwährungsguthabens zu interpretieren ist mit der Folge, dass bei Umtausch des $-Guthabens in EUR der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne des § 23 EStG gegeben ist. Sicher ist der Umtausch von $ in EUR die entgeltliche Veräußerung eines Fremdwährungsguthabens. Ist aber der Erhalt der $ als Folge des Aktienverkaufs als entgeltliche Anschaffung des Währungsguthabens zu werten? Hierfür (pro § 23) spricht m.E. das BFH-Urteil vom 21.01.2014 – IX R 11/13, BStBl. 2014 II 385. Sehen Sie das ebenso?
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