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Unsere Mandantin veräussert eine private Immobilie, die bisher zu Vermietungszwecken genutzt wurde. Im vergangenen Jahr haben sich Mieter und Vermieter vereinbart, dass im Falle einer Veräusserung an den Mieter die bis zum Zeitpunkt der Veräusserung gezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet werden. Die Veräusserung erfolgt in diesem Jahr. Die Mieten werden ab dem 1.6.2014 angerechnet.Wie ist die steuerliche Behandlung beim Vermieter/Verkäufer? Sind die Mieten in 2014 noch zu erfassen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Welche steuerliche Auswirkung hat die Anrechnung der Mieten in 2015 auf den Kaufpreis? Liegen negative Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vor?
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