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Meine Mandantin erhält vom Landratsamt (Fachbereich Gesundheit) Versorgungsbezüge in Form von Hinterbliebenengrundrente in Höhe von monatlich 408,00 Euro. Ihr Mann ist bei einem Hochwassereinsatz ums Leben gekommen. Es handelt sich nicht um ein sogenanntes Kriegsopfer. Meine Frage wäre: Ist diese Rente wie eine normale Leibrente nach § 22 EStG mit einem Ertragsanteil von 50% zu versteuern oder handelt es sich um steuerfreie Einkünfte?
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