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Mein Mandant ist an der A-GmbH zu 50 % beteiligt. Die A-GmbH ist als Bauträger tätig. Mein Mandant hat anstelle der Hausbank für die A-GmbH Bürgschaften gegenüber Dritten übernommen. Er hat hierfür eine Avalprovision erhalten. Die Höhe entspricht dem Betrag, den auch die Bank für eine Bürgschaft berechnet hätte. Zu welcher Einkunftsart gehören die Avalprovisionen bei meinem Mandanten?
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