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Gewinn bei Wer wird Miliionär

Gewinn Fernsehshow, Wer wird Millionär, sonstige Einkünfte

Fragestellung

Muss der Betrag, den man bei bei einer Quiuzshow im Fernsehen gewinnt, versteuern oder ist dieser steuerfrei?

Kann man diesen Gewinn wie einen Lottogewinn ansehen, da man sich auf die Vielfalt der Fragen nicht vorbereiten kann oder erbringt man durch sein Wissen und durch das Beantworten der Fragen eine Leistung?

 

Kurzgutachten

Die Frage wurde von der Rechtsprechung leider zu Gunsten des Fiskus entschieden. In der Rechtsprechung des BFH ist mittlerweile geklärt, dass Preisgelder, Aufwandspauschalen sowie während des Aufenthalts in den Produktionsräumen gezahlte Verpflegungsgelder für die Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sind, BFH Beschluss vom 16.06.2014 - IX B 22/14 (NV).

Das Gericht sieht den Unterschied zu nicht steuerbaren Wettgewinnen darin, dass die Kandidaten einer Show wie Wer wird Millionär eine Leistung gegenüber dem Produzenten bzw. dem Fernsehsender erbringen und das Preisgeld Entgelt für diese Leistung ist (so z.B. BFH, Urt. v. 28.11.2007 - IX R 39/06).

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