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Es geht um die Steuerermäßigung gem. § 10a EStG Riesterrente. Sachverhalt: Ehefrau hat 372,00 € in die Altersvorsorge eingezahlt Vorjahreseinkommen : 22.113,00 € ; davon 4% = 885,00 € Mindesteigenbeitrag Geleisteter Eigenbeitrag - entspricht 50,89% von 885,00 €; entsprechend Kürzung der Zulage auf 79,00 € abziehbare Sonderausgaben lt. unserer Steuererklärung 372,00 € + 79,00 € Zulage = 451,00 € Hinzurechnung zur ESt 79,00 € Berechnung Finanzamt: 372,00 € + 154,00 € Zulage = 526,00 € Hinzurechnung zur ESt 154,00 € = steuerlich ungünstiger ! Ich darf Sie höflichst bitten, sich dieser Frage anzunehmen; wäre Ihnen für eine zweite Meinung sehr dankbar.
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