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Ein Mandant von uns hatte eine Firma beauftragt einen Antrag auf Fördermittel zu erstellen. Die Kosten in Höhe von insgesamt 97.500,- Euro plus USt wurden von uns als Rechts-und Beratungskosten gebucht. Die Fördermittel wurden gewährt. Die Anschaffungskosten der geförderten Wirtschaftsgüter wurden von uns um die anteiligen gewährten Zuschüsse gekürzt. Anläßlich einer Betriebsprüfung vertritt die Finanzverwaltung die Rechtsaffassung die Kosten für den Fördermittelantrag ständen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bewilligten Fördermitteln um die die zugrundeliegenden Investitionen gekürzt wurden Auf Grund dessen seien die Kosten der Antragstellung als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Wirtschaftsgüter zu behandeln. Diese Kosten seien gemeinsam mit den entsprechenden Wirtschaftsgütern abzuschreiben. Sind die Kosten Ihrer Meinung nach sofort als Rechts-und Beratungskosten abzugsfähig oder müssen die Kosten aktiviert und abgeschrieben werden?
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