- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Dauernde Last Übergabevertrag Landwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Freibetrag halber Steuersatz bei Betriebsveräußerung
- Sonderausgaben
- Sonstige Einkünfte
- Verkauf von Bildern
- Weitere Themen
- Abfindung Fünftelregelung
- Altervorsorgezulage
- ausländische Renten
- Berufsunfähigkeitsrente
- Besteuerung einer Immobilienveräusserung
- Besteuerung Zuwendungsnießbrauch
- Betriebsaufgabe
- Fremdwährungsgewinne
- Gewinn bei Wer wird Miliionär
- Handelsvertreterverhältnis Beendigung
- Kapitalabfindung einer Rente
- Kosten für Antrag auf Fördermittel
- Kundenstamm - Abschreibungsdauer
- Mietkauf
- nachträgliche Anschaffungskosten ?
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Privates Veräußerungsgeschäft
- privates Veräußerungsgeschäft mit Fremdwährung
- Privates Veräußerungsgeschäft, Dachgeschoss
- Privates Veräußerungsgeschäft, Staffelgeschoss
- Progressionsvorbehalt bei Nachnachzahlung als Ersatz von Arbeitslosengeld
- Renten
- Riester
- Sonstige Einkünfte - Rente
- Spekulationsfrist
- Spekulationsgewinn
- Spekulationsgewinn
- Steuerfreiheit aus einer privaten Unfallversicherungsabfindung
- Verkauf Immobilie, Anrechnung Mieten
- Veräußerung von Grund und Boden
- Veräußerung Wertpapiere
- Yachtcharter
- Zuordnung von Einkünften zu einer Einkunftsart
- § 23 EStG
- § 23 EStG bei unentgeltlichem Erwerb des Gebäudes unter Vorbehaltsnießbrauch
- Übertragung Grundbesitz § 23 ESTG?
Eine Mandantin hat eine Yacht von Typ Dufour gekauft. Diese Yacht fährt unter deutscher Flagge. Das Fahrtgebiet liegt in Kroatien. Mit einer kroatischen Firma wurde ein Vercharter- und Betreuungsvertrag geschlossen. In Deutschland wurde ein Gewerbebetrieb „Yachtcharter“ angemeldet. In Zukunft soll noch eine weitere Yacht gekauft werden. Verhandlungen hierfür laufen bereits. Der Vertrag enthält folgende Passagen: Der Vercharterer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm übernommenen Vercharterungsaufgaben und Wartungsaufgaben eigenverantwortlich so wahrzunehmen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Einsatzgebiet der Yacht eingehalten werden und die Yacht ausreichend und angemessen gepflegt und gewartet wird. Der Vercharterer erhält einen Prozentsatz der Chartereinnahmen. Der Eigner ist berechtigt und verpflichtet, die oben erwähnte Yacht im Rahmen seines Charterprogrammes zur Vercharterung anzubieten. Der Eigner wir ausschließlich mit dem Vercharterer zusammenarbeiten. Eine Zusammenarbeit mit anderen Agenturen oder Servicebetrieben ist nicht gestattet. Der Eigner übernimmt die Abwicklung der Charterverträge, insbesondere Werbung, Prospekte, Messen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Charterkunden und Agenturen. (Dies geschieht am Wohnsitz des Eigners.) Der Eigner ist verpflichtet, durch die Preisgestaltung (Saisoneinteilung, Höhe des Charterpreises) für eine bestmögliche Auslastung der Yacht zu sorgen. Der Vercharterer ist jedoch berechtigt, noch nicht verbuchte Restwochen oder Wochen, die offensichtlich schwerer zu verkaufen sind, durch Last-Minute Aktionen oder spezielle Promotionen selbst anzubieten und erhält dafür eine Agenturprovision von 20% der Charterpreises. In diesem Falle ist er berechtigt, Charterverträge mit Abschlussvollmacht abzuschließen und die anfallenden Chartergebühren in Empfang zu nehmen.Anfrage: Liegen hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor? Die Mandantin möchte einen Investitionsabzugsbetrag i. S. d. § 7g EStG geltend machen? Handelt es sich bei der Yacht um eine inländische Betriebsstätte i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG? Handelt es sich bei Yachtvercharterung per se um Liebhaberei?
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!