Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Eine Mandantin hat eine Yacht von Typ Dufour gekauft. Diese Yacht fährt unter deutscher Flagge. Das Fahrtgebiet liegt in Kroatien. Mit einer kroatischen Firma wurde ein Vercharter- und Betreuungsvertrag geschlossen. In Deutschland wurde ein Gewerbebetrieb „Yachtcharter“ angemeldet. In Zukunft soll noch eine weitere Yacht gekauft werden. Verhandlungen hierfür laufen bereits. Der Vertrag enthält folgende Passagen: Der Vercharterer verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages von ihm übernommenen Vercharterungsaufgaben und Wartungsaufgaben eigenverantwortlich so wahrzunehmen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Einsatzgebiet der Yacht eingehalten werden und die Yacht ausreichend und angemessen gepflegt und gewartet wird. Der Vercharterer erhält einen Prozentsatz der Chartereinnahmen. Der Eigner ist berechtigt und verpflichtet, die oben erwähnte Yacht im Rahmen seines Charterprogrammes zur Vercharterung anzubieten. Der Eigner wir ausschließlich mit dem Vercharterer zusammenarbeiten. Eine Zusammenarbeit mit anderen Agenturen oder Servicebetrieben ist nicht gestattet. Der Eigner übernimmt die Abwicklung der Charterverträge, insbesondere Werbung, Prospekte, Messen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Charterkunden und Agenturen. (Dies geschieht am Wohnsitz des Eigners.) Der Eigner ist verpflichtet, durch die Preisgestaltung (Saisoneinteilung, Höhe des Charterpreises) für eine bestmögliche Auslastung der Yacht zu sorgen. Der Vercharterer ist jedoch berechtigt, noch nicht verbuchte Restwochen oder Wochen, die offensichtlich schwerer zu verkaufen sind, durch Last-Minute Aktionen oder spezielle Promotionen selbst anzubieten und erhält dafür eine Agenturprovision von 20% der Charterpreises. In diesem Falle ist er berechtigt, Charterverträge mit Abschlussvollmacht abzuschließen und die anfallenden Chartergebühren in Empfang zu nehmen.Anfrage: Liegen hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor? Die Mandantin möchte einen Investitionsabzugsbetrag i. S. d. § 7g EStG geltend machen? Handelt es sich bei der Yacht um eine inländische Betriebsstätte i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG? Handelt es sich bei Yachtvercharterung per se um Liebhaberei?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen