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Der Gesellschafter-GF rhält monatlich Zahlungen seiner GmbH zur betrieblichen Altersvorsorge, die im Jahr 2008 abgeschlossen wurde. Die Beträge wurden nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen. Die Höchstgrenzen des § 3 Nr. 63 EStG sind eingehalten. Es handelt sich bei der Altersvorsorge um eine R+V Rentenversicherung. Die Versicherung hat dem Arbeitnehmer nun angeboten, die Versicherung im Rahmen einer Kapitalauszahlung abzufinden. Wie ist die steuerliche Behandlung, wenn der Arbeitnehmer die Kapitalabfindung oder die lebenslange Rente wählt?
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