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Ein Sohn übernimmt innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist das Haus der Mutter. Als Gegenleistung räumt er der Mutter ein Wohnrecht ein, verpflichtet sich zur Pflege der Mutter und nach deren Tod zahlt er 15 000 € Abfindung an seinen Bruder. Er muss das Haus für 95 000 € verkaufen, um den Bruder bezahlen zu können. Ist hier eine Teilentgeltlichkeit abzuleiten mit der Folge, dass ein Spekulationsgewinn zu versteuern ist? Wenn ja, wie würde dieser sich bei diesen Zahlen auswirken?
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