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Versteuerung von Steuererstattungszinsen

Sebastian Schmidt

Nachzahlungszinsen, Erstattungszinsen, § 233a AO

Fragestellung

Ein Mandant soll im Jahr 2013 die für die Einkommensteuererstattung 2009 in 2013 erhaltenen Zinsen nachversteuern.

Könnten Sie mir hierzu bitte die derzeitige Rechtslage darstellen auch unter dem Aspekt, dass Nachzahlungszinsen nicht steuerlich abziehbar sind.

Kurzgutachten

Fraglich ist die steuerliche Behandlung von Erstattungs-/Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO.

Nach § 12 Nr. 3 EStG sind Nachzahlungszinsen i.S.d. § 233a AO auf Einkommensteuern steuerlich nicht als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Es greift insoweit ein Abzugsverbot, s. BFH, BFH/NV 2011, 430.

Nach Auffassung des BFH (BFH, BStBl II 2011, 503) sollen Erstattungszinsen nicht steuerpflichtig sein, soweit sie auf gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Steuern entfallen. Dies scheint auch erforderlich, um einen Gleichklang von Abzugsverbot von Nachzahlungszinsen und nicht Steuerbarkeit von Erstattungszinsen herzustellen.

Indes fügte der deutsche Gesetzgeber mit dem JStG 2010 § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG ein, wonach Erstattungszinsen Erträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG sind und damit steuerpflichtig sind. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG führt damit zu einer unterschiedlichen Behandlung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und wird als Verfassungswidrig angesehen, s. Loschelder in Schmidt, EStG, § 12 Rn. 45.

Jedoch hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit der Regelung bejaht, s. BFH, BStBl II 2014, 168; BFH, BStBl II 2014, 998. Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig, Az. 2 BvR 482/14. Die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG stößt vor allem in der Literatur auf Kritik, s. Heuel/Felten, BB 2011, 1126; Baillet, DStZ 2012, 436; Geserich, NWB 2010, 30; Kanzler, FR 2010, 1045; Paus, EStB 2012, 31. Die Regelung wird deshalb unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 15.6.2010 (BStBl II 2011, 503) nicht als einschlägig erachtet, s. Ratschow in Blümich, § 20 Rn. 322.

Zum gesamten Vorgang, ob Erstattungszinsen im Rahmen des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG steuerpflichtig sind, sind mehrere Verfahren anhängig:

-          BFH, VIII R 36/10;

-          BFH, VIII R 1/11;

-          BFH, VIII R 38/11;

-          BFH, VIII R 39/11;

-          BFH, VIII R 48/11.

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