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Unser Mandant (GGF) verkauft am 1.4.15 seine GmbH-Anteile für einen Festbetrag, zzgl. eines variablen Anteils, der vom Umsatz des Jahres 2015 abhängig ist an eine Erwerber-GmbH. Ist es möglich, den variablen Anteil so zu gestalten, daß er beim Verkäufer unter das Teileinkünfteverfahren fällt, beim Erwerber aber nicht Anschaffungskosten sondern Betriebsausgabe ist?
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