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Strittig ist die Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Überführung der Beteiligung in das Privatvermögen aufgrund der Betriebsaufgabe. Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde die Ermittlung des gemeinen Wertes der Beteiligung vom Finanzamt nach dem Leitfaden der OFD Rheinland vom 15.11.2007 (S-2244-1008-St 14) durchgeführt. Dabei ergab sich folgender Streitpunkt: Aufgrund eines Verlustes im letzten Jahr des Betrachtungszeitraumes für die Unternehmensbewertung wurde das Geschäftsführergehalt als unangemessen angesehen. Es wurde eine Hinzurechnung vorgenommen mit der Folge, dass sich der Unternehmenswert deutlich erhöht hat. Das Finanzamt begründete dies damit, dass – würde sich ein solcher Verlust auch dauerhaft in der Zukunft ergeben – dann zwingend eine Anpassung des Geschäftsführergehalts erfolgen müsste. Ist diese Argumentation zulässig und ist sie insbesondere vom Leitfaden der OFD Rheinland gedeckt bzw. ist die Anwendung des Leitfadens zwingend (insbesondere auch noch auf den Ansatz des Substanzwertes als Mindestwert)?
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