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K ist an der E GmbH zu 50% beteiligt. Er hält die Beteiligung im Privatvermögen. Es hat nie Ausschüttungen an die Gesellschafter gegeben. Im Jahr 2013 wird Insolvenz für die E GmbH angemeldet. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht abgeschlossen, mangels Masse ist nicht davon auszugehen, dass noch eine Auskehrung an die Gesellschafter bei Abschluss des Verfahrens erfolgt. Wann und wie kann K den Verlust aus der Beteiligung steuerlich geltend machen? Welche Einkunftsart liegt hier zu Grunde?
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