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Im Rahmen der Betriebsprüfung wurde bei der G-GmbH eine verdeckte Gewinnausschüttung für die Nutzung eines PKWs angesetzt. Der PKW wird von der Ehefrau des alleinigen Gesellschaftergeschäftsführer genutzt, die nicht Arbeitnehmerin bei der GmbH ist. Der Wertansatz ist nicht strittig. Im geänderten Einkommensteuerbescheid wurde diese verdeckte Gewinnausschüttung als Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, angesetzt. Hier ist doch die Abgeltungsteuer anzuwenden oder liege ich da falsch?
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