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Die Ehefrau eines Mandanten ist an dessen Einzelfirma in Form einer stillen Beteiligung (ohne Verlustbeteiligung) beteiligt. Die Erträge daraus gehören ja gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu den Kapitaleinkünften. Zur Versteuerung der Erträge folgende Fragen: 1. Mittlerweile gibt es ja Entscheidungen zu Darlehen unter Angehörigen, dass auch diese Zinsen unter bestimmten Voraussetzungen der Abgeltungssteuer unterworfen werden können. Trifft das auf die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung auch zu? 2. Bisher wurden die Gewinnanteile der stillen Gesellschaft mit dem individuellen Steuersatz unterworfen. Mittlerweile hat die Ehefrau außer den Gewinnanteilen keine weiteren Kapitaleinkünfte. Kann bei der Versteuerung der Gewinnanteile nach dem individuellen Steuersatz der Sparer-Pauschbetrag auch berücksichtigt werden, oder ist das für diesen Fall nicht vorgesehen?
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