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Mandant hat sich an einer GmbH mit 20 % beteiligt. Die Anschaffungskosten wurden über Darlehen finanziert. Der Mandant ist gleichzeitig zum alleinigen Geschäftsführer der GmbH bestellt worden. Können die Schuldzinsen für die Anschaffungskosten der Beteiligung abgezogen werde, und falls ja - im Rahmen welcher Einkunftsart?
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