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Mein Mandant war 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die er zu einer Bauträger-GmbH entwickeln wollte. Die GmbH wurde im Jahr 2009 gegründet. Die GmbH hatte im Jahr 2009 ein Grundstück gekauft und wollte es mit Eigentumswohnungen bebauen und diese veräußern. Die Finanzierung erfolgte über Darlehen, die mein Mandant der GmbH gewährt hatte. Die Darlehen belaufen sich zwischen 2009 bis 2013 auf ca. 75.000€. Die Darlehensverträge sehen die Zinszahlungen zusammen mit den Tilgungsleistungen vor. Die vereinbarten Zinsen von 5% wurden in der GmbH bilanziert, jedoch nicht ausgezahlt. Die GmbH hatte ja auch keine Einnahmen, aus denen sie die Zinsen hätte begleichen können.Da mein Mandant ein gutes Angebot erhalten hat, verkaufte er im Oktober 2013 mit Notarvertrag die GmbH (inklusive Grundstück) an zwei neue Gesellschafter mit einem Gewinn von ca. 220.000€. Der Kaufpreis ist meinem Mandanten erst im Jahr 2014 zugeflossen. Ebenso wurden die Darlehen zuzüglich Zinsen erst im Jahr 2014 nach dem Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel zurückgezahlt.Fragen (bitte mit Angabe der Rechtsquellen):1) In welchem Veranlagungszeitraum ist der Gewinn aus der Veräußerung der GmbH zu versteuern? 2) Welche Möglichkeiten bestehen für die Versteuerung des Veräußerungsgewinns (Teileinkünfteverfahren)? 3) In welchem Veranlagungszeitraum sind die Zinszahlungen bei meinem Mandanten zu versteuern? 4) Mein Mandant ist im Zeitpunkt der Tilgung der Darlehen mit der Auszahlung der Zinsen nicht mehr beherrschender Gesellschafter der GmbH. Eine frühere Auszahlung konnte er auch selbst als Geschäftsführer nicht beeinflussen, da die GmbH keine Einnahmen hatte, aus denen er die Zinsen hätte zahlen können. Kann er auf die Zinseinnahmen die Abgeltungssteuer beantragen? Oder zählt sein ehemaliger beherrschender Einfluss?
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