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Herr A betreibt ein Einzelunternehmen. Herr B leistet eine stille Einlage in das Einzelunternehmen des A. Es handelt sich um eine typisch stille Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung des B aus der stillen Gesellschaft sind Einnahmen aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% unterliegen.Fragen:1) Muss für die Gewinnbeteiligung aus der stillen Gesellschaft eine Kapitalertragsteueranmeldung beim Finanzamt abgegeben werden?2) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt muss die Anmeldung an das Finanzamt geschickt werden?3) Wer muss die Kapitalertragsteueranmeldung abgeben (Herr A als Inhaber des Einzelunternehmens oder die stille Gesellschaft)?
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