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Unser Mandant führte über eine Dauer von 14 Jahren einen Zivilprozess gegen eine Bausparkasse. Er war als Gewerbetreibender für die Bausparkasse tätig. Im Jahr 2014 wurde ihm eine Vergleichzahlung zugesprochen. Diese besteht zu 50 % aus dem Hauptforderungsanteil (hierin enthalten ist der Handelsverterterausgleich) und zu 50 % aus einem Zinsanteil. Da die Hauptforderung erst nach 14 Jahren zugesprochen wurde, musste unser Mandant einen Bankkredit aufnehmen. Hieraus sind ihm Schuldzinsen in nicht unerheblicher Höhe entstanden. Der Kredit wurde für die Prozesskosten, jedoch in erheblichen Umfang für den privaten Lebensunterhalt verwendet. Ich bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen:1. Handelt es sich bei dem gezahlten Zinsanteil um Einkünfte aus Kapitalvermögen oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Subsidiarität)?2. Ist der Zinsanteil voll steuerpflichtig oder ist eine Aufrechnung mit den gezahlten Schuldzinsen möglich?3. Hat die Bausparkasse bei der Auszahlung des Zinsanteils Kapitalertragsteier einzubehalten?
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