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Stpfl. erwarb im 1998 DEKARENT-Inernational Anteile. Die Anteile verwahrte er zu Hause. Jetzt möchte er die Anteile veräußern. Die Bank wird in diesem Fall aus dem Veräußerungsgewinn Kapitalertragsteuer abziehen. Bei der Einlage in ein Depot verhält es sich ähnlich, da hier der Zeitpunkt des Erwerbs nicht mit aufgenommen werden kann! Da das Papier in 1998 erworben wurde, gilt noch die Spekulationsfrist von einem Jahr. D.h., dass der Gewinn aus der Veräußerung des Wertpapiers steuerfrei sein müsste.Wie kann ich in diesem Fall erreichen, dass das Finanzamt den Gewinn nicht besteuert?
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