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Eine Genussrechts-GbR (G-GBR) (bestehend aus 5 Mitarbeitern) ist an meine Mandantin (GmbH) mit einem Nennbetrag von 10.000,00 € beteiligt. Die G-GbR bekommt eine Grundverzinung von 3 % vom Nennkapital, zudem bekommt sie 20% vom Gewinn maximal 20% (bestehend aus Grundverzinsung 3% und gewinnabhöngige Verzinsung von 17%) vom Nennkapital = 2.000,00 €. Frage 1) Da nicht alle Mitarbeiter von diesem Angebot profitieren, ist mir bewusst, dass die Verzinsung Einnahmen nach § 19 EStG bedeuten können und nicht wie gewünscht, Einkünfte nach § 20 EStG? Frage 2) Halten Sie die Verzinsung für zu hoch? Und wenn ja, welchen Zinssatz halten sie für angemessen? (Wir haben uns ein wenig an die Verzinsung stiller Einlagen orientiert, bei denen > 15 % akzeptiert wird, wenn das Geld vorher nicht aus einer Schenkung des Unternehmers kommt)
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