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Handelt es sich bei einer genossenschaftlichen Rückvergütung, die eine Privatperson erhält, um Einkünfte aus Kapitalvermögen die lediglich dem Abgeltungssteuersatz unterliegen? Wie ist die Versteuerung der Rückvergütung durchzuführen, wenn sich die Genossenschaftsanteile im Betriebsvermögen befinden?
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