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Der 100% Gesellschafter einer GmbH gibt aus seinem Privatvermögen ein Darlehen von T € 100 T € zu 3% an seine GmbH und erhält 3000 € Zinsen jährlich. Die T € 100 hat sich der Gesellschafter von der Bank ebenfalls zu 3% geliehen, so dass er 3000 € Zinsaufwand hat. Frage: Kann der Gesellschafter bei den Einkünften aus Kapitalvermögen die Zinseinkünfte mit den Zinsaufwendungen saldieren? Oder hat der Gesellschafter die Zinseinkünfte zu versteuern und kann lediglich den Sparerpauschbetrag abziehen?
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