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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistungen,Reverse-Charge-Verfahren

Sachverhalt: Ein Schweizer Unternehmer liefert den Wirkstoff für ein Arzneimittel nach Deutschland zum dort ansässigen Unternehmen. Das in Deutschland ansässige Unternehmen bearbeitet/verarbeitet den Wirkstoff zu einer fertigen „Tablette“ (z.B. Abfüllung bzw. Beigabe von Hilfsstoffen). Sobald das Produkt fertig ist, wird das Produkt aus Deutschland durch das Schweizer Unternehmen „in alle Welt“ verschickt. Das deutsche Unternehmen macht lediglich noch die evtl. anfallende Zollanmeldung im Auftrag und in Namen des Schweizer Unternehmens. Wie ist der Fall umsatzsteuerlich aus Sicht des deutschen Unternehmens zu beurteilen (Ort der Leistung oder liegt eine Lieferung vor, Rechnungstellung etc.)?
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