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Bauleistung,USt 1 TG,Metallbau

Wir haben einen Metallbauer (GmbH). Derzeit ist es nicht ganz klar, ob er dir Voraussetzungen für einen Bauleister gem. § 13b UStG erfüllt. Fragen: 1) Bei Umsätzen (Leistungen) von Bauleistern untereinander, egal ob es sich tatsächlich um eine originäre Bauleistung handelt, ist immer das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar. 2) Sofern ein Bauleister an den Metallbauer fakturiert und derzeit noch nicht sicher ist, ob der Metallbauer überhaupt Bauleister ist (Bescheinigung wird beantragt), kann hier ohne Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens abgerechnet werden. 3) Gilt die Bescheinigung gem. § 13b Abs. 5 UStG für die Zukunft bzw. ab diesem Zeitpunkt, oder müssen auch frühere Rechnungen korrigiert werden?
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