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Umsatzsteuer,Werklieferung,Reverse Charge

A (Werbefirma in Deutschland, erbringt keine Bauleistungen) bestellt bei einer Firma B in Deutschland (Ersteller von Lichtwerbeanlagen) eine Lichtwerbeanlage. Die Firma B soll die Lichtwerbeanlage erstellen und montieren. Die Montage soll nicht bei der Firma A in Deutschland erfolgen, sondern an einem Gebäude in Österreich. Die Firma A hat keine österreichische ID-Nummer. B erbringt eine Leistung im Zusammenhang mit einem Gebäude, die gem. § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG grundsätzlich dort steuerpflichtig ist, wo das Grundstück belegen ist, hier in Österreich. B müsste dem A grundsätzlich eine Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer schreiben. Frage: Geht gem. § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über, d.h., muss er die Steuer für den im Ausland ansässigen Unternehmer abführen? Muss sich A in Österreich registrieren? Oder hat eine Rechnungsschreibung mit 20%iger österr. Umsatzsteuer zu erfolgen? Muss sich daher die Firma B in Österreich registrieren lassen?
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