Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Reverse Charge

P, inländischer Unternehmer, erbringt sonstige Leistungen (Softwareerstellung zur Prozessautomatisierung im Anlagenbau) an den Schweizer Unternehmer S in der Schweiz. Ort der sonstigen Leistung ist in der Schweiz. Bisherige Leistungen wurden als im Inland nicht umsatzsteuerbare Leistungen ohne USt-Ausweis abgerechnet. Nun richtet S eine Fiskalvertretung in Deutschland ein und beauftragt P wieder mit sonstigen Leistungen in der Schweiz, allerdings unter Hingabe seiner deutschen USt-ID-Nr. P versteuert seine Umsätze für S in der Schweiz. Frage: Ändert die Hingabe der dt. USt-ID-Nr. an P etwas an der Nichtsteuerbarkeit der Umsätze in der Schweiz, oder ändert sich nur die Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuerbefreiung? Kann das Reverse-Charge-Verfahren auch mit Leistungsempfängern in Drittländern angewendet werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen