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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Telekommunikationsdienstleistungen

A, B und C sind deutsche Unternehmen mit Sitz in Deutschland und unterliegen grundsätzlich der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung i.S. von §§ 1 ff. UStG. A ist Wiederverkäufer i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 12 UStG und besitzt den Nachweis USt 1 TQ. A handelt mit Prepaid-Startpaketen, und diese sind nach Verwaltungsmeinung als „Gewährung eines Anspruchs auf Abschluss eines Mobilfunkvertrags einschließlich Zugang zu einem Mobilfunknetz“ zu behandeln und fallen insoweit unter Telekommunikationsdienstleistungen. A hat unter Verwendung von USt 1TQ einen größeren Posten dieser Prepaid-Startpakete von B erworben und zulässigerweise die Regelungen des § 13b UStG angewandt. Nun zur Frage: A will einen Teil dieser Prepaid-Startpakete an C weiterveräußern. Die umsatzst. Einstufung von C ist unklar. C hat keine Bescheinigung USt 1 TQ vorgelegt und auf Nachfragen nicht reagiert. C könnte vom Geschäftsfeld her aber durchaus ein Wiederverkäufer i.o. Sinne sein. Wie muss A nun fakturieren, mit Ausweis der USt oder i.S. von § 13b UStG?
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