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Umsatzsteuer,Bauleistung,Steuerschuldner

Unser Mandant ist in der Baubranche tätig und beschäftigt Subunternehmer. Die Abrechnung zwischen den Parteien erfolgt im Rahmen des § 13b UStG. Nun kommt es vor, dass der Subunternehmer nicht genügend Material zur Verarbeitung auf der Baustelle mithat. Unser Mandant kauft das fehlende Material, sodass es vom Subunternehmer verbaut werden kann (Materialbeistellung). Aus dem Materialeinkauf zieht unser Mandant die entsprechenden Vorsteuern. Wie ist hier die korrekte Abrechnung zwischen Mandant und Subunternehmer? 1. Einheitliche Leistung: Subunternehmer erbringt Leistung, rechnet mit § 13b UStG ab, unser Mandant behält von der Rechnung das gestellte Material ein; er kürzt die §-13b-UStG-Leistung des Subunternehmers. 2. Getrennte Leistung/Lieferung: Subunternehmer erbringt Dienstleistungen an unseren Mandanten (§ 13b UStG), und unser Mandant erbringt eine Materiallieferung an den Subunternehmer (umsatzsteuerpflichtig).
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