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B2B,Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,Unternehmer

Mein Mandant ist Eigentümer eines Grundstücks, das mit einem Zweifamilienhaus und einem weiteren gemischt genutzten Gebäude bebaut ist. Das Zweifamilienhaus ist an zwei Wohnungsmieter vermietet (natürlich ohne Umsatzsteuer). Im gemischt genutzten Gebäude befindet sich im Erdgeschoss ein Restaurant mit Vorgarten. Das Erdgeschoss mit Vorgarten ist umsatzsteuerpflichtig vermietet. Die Räumlichkeiten in den Geschossen über dem Erdgeschoss werden vom Grundstückseigentümer und seiner Familie bewohnt. Kann der Eigentümer des Grundstücks eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen? Wenn er diese erhalten hat, darf die Nummer dann nur für Arbeiten (z. B. durch polnische Firmen) an den Räumlichkeiten im Erdgeschoss einschl. des Vorgartens verwendet werden?
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