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Umsatzsteuer,Ort der sonstigen Leistung,Steuerschuldner

Eine deutsche GmbH hat ein Unternehmen im Rahmen eines Asset Deals an eine österreichische GmbH verkauft. Dabei wurden folgende Vermögensgegenstände verkauft: 1.) immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Rechte, Marken) 2.) bewegliche Wirtschaftsgüter 3.) Verträge und Vertragsangebote Frage: Handelt es sich beim Verkauf der immateriellen VG (Punkt 1) und der Verträge und Vertragsangebote (Punkt 3) um eine sonstige Leistung, und kommt es daher bei der Umsatzsteuer zum Reverse-Charge-Verfahren? Bei den beweglichen Wirtschaftsgütern (Punkt 2) handelt es sich um Notebooks. Diese wurden aber von der österreichischen GmbH direkt an deren deutsches Tochterunternehmen weiterveräußert und haben somit Deutschland nicht verlassen. Handelt es sich bei diesem Verkauf trotzdem um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?
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