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Umsatzsteuer,Reverse-Charge-Verfahren,Bauleistung

Mein Mandant erhielt von einem Subunternehmer eine Rechnung über Bauleistungen ohne Umsatzsteuer und mit der Angabe § 13b. Leistungsempfänger ist Steuerschuldner. Mein Mandant stattet u.a. Hotels mit Möbeln aus und erbringt in diesen Zusammenhang teilweise Bauleistungen. Diese Bauleistungen liegen erstens weit unter 10 % des Gesamtumsatzes und zum anderen handelt es sich hierbei um untergeordnete Leistungen, da die Ausstattung im Vordergrund = Hauptleistung steht. Mein Mandant ist demzufolge kein Bauleister. Kann ich die gestellte Rechnung als Bauleistung buchhalterisch abrechnen (Leistungsempfänger schuldet Steuer), weil beide übereinstimmend davon ausgegangen sind, dass es sich um eine Bauleistung handelt?
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