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§ 13b UStG,§ 14a UStG,Rechnungsstellung

Ein Mandant weist in seinen §-13b-Rechnungen an die Leistungsempfänger Nettobetrag/USt-Satz 0 % = 0,00 €/Bruttobetrag aus. Am Ende der Rechnung steht der Vermerk „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG“. Nach den Vorschriften des UStG ist in Rechnungen über §-13b-Leistungen kein USt-Satz und keine Umsatzsteuer auszuweisen. Der Mandant will dies aber möglichst nicht ändern, weil es wohl softwaretechnisch ein größeres Problem ist. Frage: Kann sich aus dem Ausweis von USt-Satz 0 % und USt-Betrag 0 € ein Problem für ihn ergeben?
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