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Umsatzsteuer,Steuerschuldnerschaft,Bauleistung

Unsere Mandantin (GmbH & Co. KG), die grundsätzlich nur Architektenleistungen + Bauüberwachungsleistungen ausführt, hat einen Werklieferungsvertrag mit einer vermögensverwaltenden Gesellschaft über die Herstellung eines Gebäudes abgeschlossen. Unsere Mandantin führt selbst keine Bauleistungen an diesem Gebäude aus, sondern beauftragt hierfür ausschließlich Subunternehmen. Unsere Mandantin erhält somit Eingangsrechnungen der Subunternehmer, führt selbst nur Bauüberwachungsleistungen, Rechnungsprüfung der Eingangsleistungen usw. aus und berechnet dann sämtliche Leistungen an den Abnehmer weiter. Da hier ein Werklieferungsvertrag vorliegt, stellt sich folgende Frage: Führt unsere Mandantin für diese Werklieferung eine Bauleistung gem. § 13b UStG aus, obwohl sie selbst keine Bauleistung erbringt?
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