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§ 13b UStG,Telekommunikationsleistungen,Begriffsdefinition

Was zählt alles unter die Telekommunikationsdienstleistungen nach § 13b UStG? Lässt sich das sauber abgrenzen (→ klassisches „Webhosting“?!)? Aus den Wortlauten des UStG und des UStAE lässt sich dies nicht genau ermitteln.
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