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§ 13b UStG,Schulungen,Reverse-Charge

Mein Mandant ist Rechtsanwalt mit Sitz in Dtl. Er veranstaltet jedes Jahr eine Fachtagung über Pferderecht, an der Anwälte und andere Interessenten teilnehmen. Diese Jahr findet diese Tagung online statt. Eine Teilnehmerin ist eine Anwältin aus Österreich, die die Leistung für ihr Unternehmen bezieht. Stellt mein Mandant die RG ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf Reverse-Charge? Die Anwaltskammer hat ihm gesagt, er müsse die Rechnung mit USt ausstellen.
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