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Schweiz,Bezugssteuer,Dienstleistung

Der Mandant (Jahresumsatz ca. 1 Mio. €) betreibt ein Unternehmen der EDV-Beratung mit Sitz in Schleswig-Holstein. Mit einem Neukunden aus der Schweiz (Unternehmer für sein Unternehmen) hat der Mandant ein Lizenz-Geschäft. Der Schweizer Kunde bezahlt für eine Softwarelizenz. Es handelt sich demnach um eine sonstige Leistung, welche in der Schweiz steuerbar und auch steuerpflichtig ist. Unser Mandant muss die Unternehmereigenschaft des Kunden nachweisen. Frage 1: Kann unser Mandant eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis mit Hinweis „Übergang der Steuerschuldnerschaft – Reverse Charge“ stellen? Frage 2: Muss er sich für steuerliche Zwecke in der Schweiz registrieren lassen? Meines Erachtens gibt es in der Schweiz seit 2018 verschärfte Regelungen.
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