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§ 255 Abs. 1 Satz 1 HGB,§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG,§ 4 Abs. 4 EStG,Verteilung von Zinsaufwand

Ich bitte im Rahmen meiner Mitgliedschaft, zu folgendem Sachverhalt ein Kurzgutachten zu erstellen:Meine Mandantschaft hat im Rahmen einer Nachfolge das gesamte Ingenieurbüro in selbständiger freiberuflicher Tätigkeit vom Vater (Einrichtung EUR 20.000,00, Firmenwert EUR 80.000,00 und Finanzierungsaufschlag EUR 5.000,00) zum 01.04.2013 erworben. Es wurde ein Gesamtkaufpreis mit notariellem Kaufvertrag i.H.v. EUR 105.000,00 ohne Umsatzsteuer, nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1a UStG, vereinbart. Der Betrag von EUR 105.000,00, nämlich EUR 100.000,00 einschließlich EUR 5.000.00 Zinsen, ist in monatlichen Raten von EUR 1.000,00 in einem Zeitraum von zehn Jahren vom Erwerber an den Veräußerer zu bezahlen, die erste Rate erstmals fällig zum 01.04.2013, die weiteren jeweils zum Ersten eines Monats im Voraus.Dem Erwerber ist es laut notariellem Kaufvertrag gestattet, den Betrag ganz oder teilweise, auch in Raten, vorzeitig zu zahlen. Sofort wird jedoch ergänzt, dass von dem oben genannten Betrag von EUR 105.000,00 ein Teilbetrag von EUR 25.000,00 spätestens zum 31.12.2013 zu zahlen ist. Die Raten sind nach dieser Zahlung entsprechend anzupassen. Eine Zinsreduzierung ist bei vorzeitiger Bezahlung nicht vereinbart.In dem Betrag von EUR 105.000,00 Kaufpreis ist das übernommene Sachanlagevermögen mit EUR 20.000,00 für Einrichtung berücksichtigt (s.o.), wobei das Sachanlagevermögen wegen des gebrauchten Zustands vom Erwerber mit einer Restlaufzeit von drei Jahren zusammen mit dem Firmenwert abgeschrieben wurde.Meinung des Finanzamts im Rahmen einer Betriebsprüfung:Bisher wurden in den Steuererklärungen des Erwerbers auf den Abschreibungszeitraum des Firmenwerts, also auf drei Jahre, der Zinsanteil von EUR 5.000,00 verteilt. Das Finanzamt hat eine Zinsberechnung angefordert, welche nicht existiert. Das Finanzamt möchte jetzt die Zinsen auf einen Abschreibungszeitraum von zehn Jahren verteilen, da diese Laufzeit im Vertrag als möglicher Tilgungszeitraum für die festen monatlichen Tilgungsbeträge vereinbart sei.Unsere Meinung:Es ist im Kaufvertrag ein Aufschlag von EUR 5.000,00 zum Kaufpreis von EUR 100.000,00 zusätzlich vereinbart worden. Es ist nur eine einheitliche monatliche Zahlung mit einer festen Summe von mtl. EUR 1.000,00 und einer Sonderzahlung von EUR 25.000,00 vereinbart. Es kann auch schneller vom Erwerber getilgt werden, ohne dass hinsichtlich der Zinsen eine Minderung des gesamten Kaufpreises eintritt. Eine separate Zinsberechnung mit bestimmten Faktoren und Berechnungsgrundlagen gibt es nicht. Somit trägt die Nebenleistung „Verzinsung“ das Schicksal der Hauptleistung „Anlagevermögen“ und „Firmenwert“ und ist daher einheitlich über drei Jahre abzuschreiben.Anfrage:Ich bitte, hierzu ein Kurzgutachten zu erteilen.
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