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§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,Ausgliederungsmodell,Fotovoltaikanlagen-GbR

Unser Mandant hat eine freiberufliche PersGes (= Rechtsanwälte). Diese PersGes mietet die betrieblichen Räumlichkeiten (Büros) von einer Grundstücks-GbR, die aus den jeweiligen Ehepartnern jedes RAs bestehen. Hintergrund dieser Konstellation war offensichtlich, dass die Immobilie Privatvermögen bleibt. Nun überlegt man, ob eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Büroimmobilie angeschafft wird. Falls die Grundstücks-GbR dies machen würde, droht aus unserer Sicht die gewerbliche Infizierung der bisher privaten V-Einkünfte. Falls die RA-PersGes dies selbst macht, droht auch dort eine Infizierung!? Reicht es aus, wenn z.B. nur zwei Ehepartner die PV-Anlage anschaffen, um eine Infizierung zu verhindern? Oder würden auch in diesem Fall die entsprechenden Immo-Anteile (Bruchteils-Eigentum) zu (Sonder-)BV bei den beiden Ehepartnern!?
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