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Veräußerung Vertragsarztsitz,Teilbetriebsveräußerung,§ 18 Abs. 3 EStG

Arzt veräußert einen halben Vertragsarztsitz an einen Kollegen zum 31.12.2018 gegen Zahlung einer Abfindung für den Verlust des halben Vertragsarztsitzes von € 32.500,00 zum 31.12.2018. Abfindung fließt im Januar 2019. Arzt ist mit dem nicht veräußerten halben Sitz weiterhin selbständig tätig. Kann der für die Veräußerung den Freibetrag nach § 16 (4) EStG geltend machen? Altersmäßige Voraussetzungen liegen vor. Wann ist der Veräußerungsgewinn zu erfassen? In den Jahren 2018 oder 2019?
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