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Wohnhelfer,Unterricht,Coaching

Unsere Mandantinnen betreiben als GbR (vorher eine davon als Einzelpraxis) eine Unternehmung als Wohnhelfer.Beide sind Sozialpädagogen und die Mitarbeiter haben ähnliche und gleiche Qualifikationen.Über Jahre sind die Unternehmen als FB beurteilt worden.Wir haben die Mandate im Rahmen einer BP übernommen und streitig offengehalten: Das FA nimmt Gewerblichkeit an.Aufgabe des Teams ist es, Behinderte, psychisch Kranke und Suchtkranke in Alltagssituationen zu coachen. Es handelt sich nicht um „einfache“ Begleitung, keine Rolle als „Gesellschafterin“ oder „Haushaltshilfe“, sondern darum, dass die Klienten bei der Bewältigung von Alltagssituationen gecoacht werden.Laut unserem Finanzamt gibt es „unter der Hand“ die Info, dass es wohl in NRW und insgesamt D uneinheitliche Auffassungen dazu gibt.Man will hier die Gelegenheit haben, das durchzuklagen,um Rechtssicherheit zu erlangen.Gibt es vergleichbare Fälle, unter welchen Gesichtspunkten ist FB gegeben oder nicht – natürlich speziell in diesem Aufgabengebiet?!
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