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Auslagenersatz,Wertberichtigung,§ 4 Abs. 3 S. 2 EStG

Notar mit EÜR hat eine Nachlasspflegschaft übernommen, bis die bisher unbekannten Erben ermittelt sind. Im Rahmen der Nachlasspflegschaft sind Kosten für das Gebäude des Erblassers entstanden, welche der Notar nun verauslagt hat (Rechnung ging an Erblasser, c/o Notar).Fragen:1. Ist die Buchung dieser Kosten auf Verrechnungskonto korrekt?2. Wie werden die Kosten verbucht, wenn keine Erben ermittelt werden können bzw. diese die Erbschaft ausschlagen und die Kosten nicht durch das Erbe gedeckt sind?
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