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§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG,R 4.2 EStR,§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG i.V.m. § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG,§ 16 Abs. 3 Satz 7 EStG,Betriebsaufgabe einer Rechtsanwaltskanzlei

B ist Rechtsanwalt und arbeitet in seiner Eigentumswohnung (ETW). Er hat anteilig ein Arbeitszimmer in seinem Betriebsvermögen (BV) aktiviert. Am 30.05.02 veräußert er die ETW und erklärt am 10.07.02 gegenüber dem Finanzamt die Betriebsaufgabe (BA) zum 31.12.01. Ist die BA wirksam vor der Veräußerung der ETW gegenüber dem FA erklärt worden, so dass die günstige Besteuerung für BA angewendet werden kann?
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