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Einkommensteuer,Freiberufler und Gründung GmbH,Umsatzsteuerliche Organschaft

Ein Freiberufler (IT-Bereich) möchte zukünftig auch die Hard- und Software verkaufen. Hierzu möchte man eine GmbH gründen. Die freiberufliche Tätigkeit soll an die GmbH berechnet werden. Die GmbH rechnet komplett mit dem Endkunden ab. Der Freiberufler schreibt nur Rechnungen an die GmbH.Fragen:1. Sind die Einkünfte aus § 18 EStG gefährdet?2. Sind die GmbH-Anteile Betriebsvermögen bei den Einkünften aus § 18 EStG?3. Stellt sich die Frage der Scheinselbständigkeit?4. Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
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