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Veräußerungsgewinn,Zeitpunkt Gewinnrealisierung

Einer unserer Mandanten nimmt in seine freiberufliche Einzelkanzlei einen Partner auf. Für die Aufnahme zahlt dieser einen Geldbetrag in das Privatvermögen des Altgesellschafters. Der Kaufvertrag wurde zum 01.01.2016 geschlossen. Der verbleibende eigene Anteil wird gem. § 24 UmwStG in die neue Partnerschaftsgesellschaft zu Buchwerten eingebracht. Sowohl vor als auch nach Aufnahme des Gesellschafters wird der Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.Es stellt sich die Frage, in welchem Jahr der Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
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